FAQ

Willkommen in unserem FAQ!

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden.

Ja, eine Planung richtet sich immer nach den Begebenheiten vor Ort. Diese müssen wir uns daher zwingend anschauen können.

Ja, ein Speicher kann zu jedem Zeitpunkt nachgerüstet werden.

Ja, dies ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

In einem Bestandsgebäude kann die Notstromversorgung zu jedem Zeitpunkt nachgerüstet werden. Bei einem Neubau kann dies mit einer passenden Komponentenauswahl direkt berücksichtigt werden. Sofern nur eine Notstromsteckdose gewünscht ist, muss dies bei der Planung des Speichers berücksichtigt werden. Eine Notstromsteckdose am Speicher kann nicht nachgerüstet werden.

Nein. Dies ist eine Sicherheitsfunktion der Netzbetreiber. Bei elektrischen Bauarbeiten in Ihrer Straße, stellt der Netzbetreiber den Strom ab, um die Sicherheit der ArbeiterInnen nicht zu gefährden. Eine funktionierende PV-Anlage würde den produzierten Strom in diesem Fall jedoch trotzdem in das öffentliche Netz einspeisen und somit Strom auf die Leitungen legen, die eigentlich stromlos sein müssten. Eine Notstromfunktion an ihrer Anlage kann dafür sorgen, dass sie ihren Strom auch im Falle eines Netzausfalls weiter selbst nutzen können.

Diese Frage muss individuell geklärt werden und ist abhängig vom Stromverbrauch, der produzierten Leistung und ob eine Ladestation inkl. Elektro-Fahrzeug vorhanden ist.

Aus unserer Erfahrung lohnt sich derzeit kein Speicher bei einem Balkonkraftwerk, da der produzierte Strom zum Großteil bereits durch dauerhaft angeschlossene Verbraucher, wie zum Beispiel Kühlschrank, Tiefkühltruhe und Standby-Geräte verbraucht wird. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

Moderne Speicher haben einen Schutz gegen das Tiefentladen. Hierfür behält der Speicher einen gewissen prozentualen Anteil zurück, auf diesen kann nicht zugegriffen werden.

Nur wenn diese Person im Installateur Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist.

Nein, das dürfen wir nicht, da wir kein Steuerberaterbüro sind. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre/n Steuerberater/in.

Die PV-Anlage und der Speicher müssen jeweils beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Diese Anmeldungen übernehmen wir für Sie.

Die Ladestation muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Anmeldung übernehmen wir für Sie.

Das Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Diese Anmeldung übernehmen wir für Sie.

Dies ist abhängig von der Anschlussleistung des bestehenden Wechselrichters und der Solarmodule. Dies überprüfen wir für Sie vor Ort. Eine Erweiterung der PV-Anlage muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister als neue Anlage angemeldet werden. Diese Anmeldungen übernehmen wir für Sie.